Vom Flüchtling zum Nachbarn – hitNews – November 2015 – Peter Barber

Erster Workshop von OPEN ARMS zum Thema Asylrecht

Mit freundlicher Genehmigung der hitNews

Von Peter Barber

Rechtsanwältin Daniela Herf brachte die ehrenamtlichen Helfer auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung und gab hilfreiche Tipps für die Umsetzung im Alltag.

Welcher Staat ist für einen Asylantrag zuständig? Stellt man den Antrag in seiner Muttersprache? Kann ein kranker Mensch abgeschoben werden? Fragen über Fragen zu einem komplexen Thema. Umso aufschlussreicher war der dreistündige Vortrag von Rechtsanwältin Daniela Herf zum Asylrecht, den sie beim ersten Workshop von OPEN ARMS im hit-Technopark hielt. 50 Zuhörer – und Frager – folgten den juristischen Ausführungen, die Daniela Herf immer wieder mit Beispielen aus der Praxis auflockerte. Wichtig zu wissen: Der Weg vom Flüchtling zum Nachbarn dauert derzeit rund ein Jahr:

  1. Registrierung und Erstverteilung: durch Länder und Bund; kein Arbeitsmarktzugang oder Sprachkurs; Leistungen gemäß Asylgesetzgebung.
  2. Asylantrag: zuständig Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; Leistungen gemäß Asylgesetzgebung; Arbeitsmarktzugang nach drei Monaten (BA muss zustimmen).
  3. Anerkennung: zuständig Jobcenter, Ausländerbehörde; Leistungen nach Sozialgesetzbuch; voller Arbeitsmarktzugang, Integrations- und Sprachkurs. Bei Ablehnung: Ausreisepflicht oder Duldung (z.B. bei Krankheit oder fehlenden Papieren).